202110.18
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Schulung unserer Ersthelfer

In regelmäßigen Abständen finden Schulungen für unsere Ersthelfer in unserem Unternehmen statt. Das war im auch im Oktober dieses Jahres der Fall. So fanden am 12.10., 15.10., 19.10. und 26.10.2021 insgesamt 4 Ersthelferschulungen mit je 7 Teilnehmern ganztags bei uns im Haus statt.

Ein weiterer Termin ist noch bis zum Jahresende geplant, an dem neue Ersthelfer in unserem Unternehmen geschult werden.

Schulungsleiter Manfred Grobler -über die VDM GmbH bestellt-, hat erneut das Fachwissen bei Erste-Hilfe-Leistungen sehr interessant und anschaulich vermittelt.

So wurden allen Teilnehmern im theoretischen Teil die aktuell gesetzlich gültigen Grundlagen nach StGB und StVO, Handlungs- und Verhaltensweisen, sowie Änderungen bei Anwendungsfällen vermittelt. Symptome, die eventuell auf einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder ein Kreislaufproblem hinweisen könnten, sind ebenfalls ausführlich besprochen worden, wie Verletzungen der verschiedensten Arten und wie man damit umgehen soll.

Grundsätzlich gilt bei einem Unfall mit Personenschaden: Einen Rettungsruf unter #112 abzusetzen, die 5 W-Fragen am Telefon zu beantworten, solange am Unfallort zu bleiben, bis die Rettungskräfte eintreffen und den Unfallort übernehmen. Dabei sollten Verletzte angesprochen und beruhigt werden, damit die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte bestmöglich überbrückt wird.

Im praktischen Teil, der nachmittags stattfand, sind von jedem teilnehmenden Ersthelfer neben der stabilen Seitenlage, der Nutzung eines Defibrillators sowie auch Beatmungstechniken an einem Dummy geübt worden.

Auch unser Unternehmen hält einen Defibrillator für Notfälle bereit. Dieser hängt im Werk am Treppenaufgang zu den Umkleiden / der Verwaltung neben dem großen Sani-Kasten.

Unsere Ersthelfer sind somit bis zur nächsten Schulung in 2 Jahren gut gerüstet. Die aktuelle Ersthelferliste der NTN AT ist mit Stand vom 01. Juli 2021 und befindet sich als dauerhafte Information im Aushang. Gemäß Information von der Personalabteilung folgt nach Abschluss der Ersthelferschulungen eine Überarbeitung dieser Liste zu gegebener Zeit, d.h. nach Bestellung der neuen Ersthelfer. Im Anschluss wird eine Aktualisierung der Übersicht mit entsprechendem Aushang erfolgen.

Foto: NTN AT M.Bartsch

Informationen aus dem Ersthelferlehrgang, die interessieren könnten und in unserem Land gelten:

Der Autoverbandkasten ist seit 2014 nach DIN-Norm 13164 ausgestattet. Die definierten Inhalte haben i.d.R. eine Mindesthaltbarkeit von 5 Jahren. Diese müssen nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit ausgetauscht werden. Den gesetzlichen Richtlinien entsprechend, bekommt man Verbandkästen bei Discountern wie z.B. Aldi oder Lidl im Angebot günstig zu kaufen. Also: regelmäßige Überprüfung der Mindesthaltbarkeit des Inhaltes der Verbandkästen sollte durch jeden PKW-Fahrer durchgeführt werden!

Seit 2014 ist das Mitführen von Warnwesten im Auto Pflicht. Es muss in jedem PKW eine Warnweste mitgeführt werden. Sie dient dazu, dass diese nach einem Unfall oder einer Panne getragen wird, um auf der Straße gut sichtbar zu sein. Akzeptiert dabei werden nur Warnwesten der Farben orange, gelb oder rot-orange aus fluoreszierendem, leuchtendem Material mit umlaufenden Reflektor-Streifen von mind. 5 cm Breite. Also: Eine Prüfung der Ablage der Warnweste im PKW ist sinnvoll. Am besten im PKW selbst und nicht im Kofferraum. Da es in Europa keine einheitlichen gesetzlichen Bestimmungen für Warnwesten (zum Mitführen, zur Anzahl oder zur Farbe) gibt, sollte man sich vor einer Fahrt ins Ausland über die dort geltenden Richtlinien informieren.

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