202203.10
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Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel bezeichnet man elektrische Geräte, die während des Betriebs leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Dabei können diese stets mit dem Stromkreis verbunden bleiben.

Darunter fallen zum Beispiel elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifmaschinen in Werkstätten oder Baustellen oder auch Verlängerungsleitungen, Haushaltsgeräte und Geräteanschlussleitungen. Auch Ladegeräte jeder Art gehören dazu, obwohl für den Laien davon augenscheinlich keine Gefahr ausgeht.

Vor jeder Erstinbetriebnahme, nach einer Instandsetzung oder Änderung bzw. in bestimmten Zeitabständen muss das Gerät entsprechend der DGUV Vorschrift 3 überprüft werden.

Die Prüfung darf nur durch eine Elektrofachkraft (EFK) bzw. eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Aufsicht einer EFK erfolgen. Bei der NTN AT werden diese Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft geprüft, die auch regelmäßig an entsprechenden Fortbildungen zu der Thematik teilnimmt.

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln unterscheidet man drei verschiedene Schutzklassen:

Quelle: www.talu.de                                                                                                       Foto: NTN AT F.Babor

Oft unterschätzt, ein Handyladeteil der Schutzklasse II, muss einer fachmännischen Sichtkontrolle unterzogen werden, da Risse im Gehäuse bzw. Steckerbereich eine Gefahr darstellen können. Wenn technisch möglich, erfolgt eine Isolationswiderstandsmessung.

Jeder Mitarbeiter sollte sich an die gesetzliche Mitwirkungspflicht halten, also abgelaufene Prüffristen oder ungeprüfte Geräte der Instandhaltung melden.  

Das Team Instandhaltung